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Aktuelles:

Themen:

  • Öffnungszeiten: Herbst/ Winter 2025/2026

  • Förderort

  • Fördertage

  • Annahme neuer Förderkinder

  • Einzel- und Gruppenförderung

  • Präsenz- und Onlineförderung

  • Nachholregelung

  • Finanzierung der Fördermaßnahmen

Öffnungszeiten in den Herbstferien:

In den Herbstferien finden durchgängig Fördermaßnahmen statt.

Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien:

Die Fördermaßnahmen enden 2025 am 23.12.2025 und beginnen im neuen Jahr am 07.01.2026.

Förderort:

Die Förderung/Therapie findet wie folgt statt:

63801 Kleinostheim

Alte Poststraße 26

Fördertage:

Die Fördermaßnahmen finden mittwochs, donnerstags und freitags (13 Uhr bis 18.30 Uhr) statt.

Annahme neuer Förderkinder:

Alle Förderplätze sind voraussichtlich bis Januar/Februar 2026 belegt.

Einzel- und Gruppenförderung:

Ab Januar/Februar 2026 stehen Förderplätze ausschließlich im Rahmen einer Einzelförderung/Einzeltherapie zur Verfügung.

Präsenz- und Onlineförderung:

Folgende Möglichkeiten können gewählt werden:

  • Präsenzförderung (Praxisraum, persönliche Anwesenheit)

  • bei Eignung Online-Förderung:

    ab Klasse 3

  • Kombination beider Angebote:

    ebenfalls bei Eignung und ab

    Klasse 3

Im Falle einer Online-Fördermaßnahme erhalten Sie die Förderblätter von mir zum Ausdrucken zugesandt (Whatsapp, E-Mail, teilweise auf dem Postwege). Da die Kinder auch spielerisches Material (Lesekärtchen/Lesedominos, Rechtschreib-Bingos usw.) erhalten, geschieht dies im Allgemeinen drei bis vier Tage vor Unterrichtsbeginn, damit Ihnen als Eltern genügend Zeit zum Ausdrucken der Förderblätter bleibt. Die Arbeitsblätter werden in einer Online-Mappe gesammelt und - falls eine kombinierte Förderung in Frage käme bzw. gewünscht werden sollte - zur nächsten Präsenzstunde wieder mitgebracht. Die Onlinestunde wird üblicherweise über WhatsApp Video bzw. FaceTime abgehalten.

Die meisten Förderangebote werden von den Kindern im Rahmen einer Präsenzmaßnahme wahrgenommen. Dennoch können Onlineangebote eine sinnvolle Alternative darstellen.

Nachholregelung:

Nachholstunden erfolgen allgemein entweder

  • online

  • oder in Form eines Präsenzunterrichts

  • oder kombiniert

nach Absprache mit Ihnen. Voraussetzung ist natürlich auch hier wieder die Eignung des Kindes.

  • Nachholmöglichkeit: Einzelförderung oder Gruppenförderung (zwei bis drei Kinder)

Grundsätzlich sollen Nachholstunden zeitnah erfolgen, um Lernrückschritte zu vermeiden. Daher stehen den Kindern mehrere Nachholvarianten zur Verfügung (teilweise auch Samstagsangebote). Sollte vorab bereits feststehen, dass das Kind eine Förderstunde nicht wahrnehmen kann, gibt es bei bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Vorholstunde festzulegen (z.B. wenn ein Arztbesuch ansteht). Des Weiteren kann auch eine Doppelstunde in Erwägung gezogen werden, sofern hierbei nicht von einer Überforderung für das Kind auszugehen ist.

Finanzierung der Fördermaßnahmen:

Die Eltern treten als Selbstzahler auf.

Gerne können Sie sich jederzeit mit mir persönlich in Verbindung setzen, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder sich voranmelden möchten (Vorabinfos siehe Darstellungen auf meiner Webseite).

Herzliche Grüße und Ihnen allen eine schöne Herbst- und Winterzeit.

Cornelia Lippert

Diplom-Pädagogin

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